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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Matouk Transport- Umzüge
Allgemeine Umzugsbedingungen (AUB) der Matouk Transport - Umzüge
Unsere Umzugsbedingungen sind verlässlich, transparent, fair und klar. Wann immer möglich, suchen wir Lösungen, die ohne die Allgemeinen Umzugsbedingungen (AUB) auskommen, denn unsere Kunden sehen wir als Partner.
Art. 1 Geltungsbereich
Die Ausführung eines Auftrags erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der Matouk Transport - Umzüge, soweit diesen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Grundlage der Bedingungen sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
Art. 2 Allgemeines
Der Auftraggeber hat der Matouk Transport - Umzüge alle für die ordnungsgemäße Ausführung notwendigen Angaben, wie Hinweise auf reglementierte Güter (z. B. Gefahrengut) oder solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, zu machen. Die Matouk Transport - Umzüge überprüft den erteilten Auftrag sorgfältig, ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefäßen oder Sendungen zu kontrollieren oder Gewichts- bzw. Maßkontrollen vorzunehmen. Bei Unklarheiten wird der Auftraggeber umgehend informiert.
Art. 3 Transportübernahme im Allgemeinen
Beide Parteien setzen voraus, dass der Auftrag unter normalen Verhältnissen abgewickelt werden kann. Die Hauptverkehrsstraßen sowie die Zuwegungen zu den Lade- und Entladeorten müssen für Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und ähnlichen Hindernissen wird eine maximale Distanz von 20 Metern zwischen Fahrzeug und Hauseingang als normal betrachtet. Treppen, Korridore und ähnliche Zugänge sollen einen reibungslosen Transport gewährleisten. Andernfalls fällt ein pauschaler Zuschlag von CHF 200.00 an. Zusätzliche Kosten aufgrund besonderer Umstände werden dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt.
Art. 4 Pflichten der Matouk Transport - Umzüge
Die Matouk Transport - Umzüge ist verpflichtet, die für den Auftrag notwendigen Transportmittel rechtzeitig bereitzustellen. Der Auftrag wird vertragsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt. Die Ablieferung des Gutes erfolgt sofort nach Ankunft oder nach Vereinbarung.
Art. 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für eine geeignete Verpackung verantwortlich und hat der Matouk Transport - Umzüge rechtzeitig die Ablieferadresse sowie Informationen zu den örtlichen Gegebenheiten mitzuteilen. Der Auftraggeber muss auf besondere Eigenschaften des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit hinweisen.
Art. 6 Preise
Die Preisberechnung erfolgt nach Aufwand oder pauschal. Nicht im Preis enthalten sind:
Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere bei Verpackungsarbeiten am Umzugstag.
Demontage und Montage von komplexen oder neuen Möbeln, die besonderen Aufwand oder Fachkenntnisse erfordern.
Transport von schweren Gegenständen, z. B. Kühlschränken über 200 l (pauschal CHF 300.00), Klavieren oder Gütern über 100 kg Eigengewicht (pauschal CHF 150.00).
Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Vorhängen etc.
Mehraufwände durch Transport über Fenster oder Balkone.
Versicherungsprämien für Transportgüter.
Zollgebühren und Abfertigungskosten.
Mehraufwände durch Witterungsbedingungen oder gesperrte Wege.
Eine Mindestzeit von 4 Stunden ist grundsätzlich zu berechnen.
Art. 7 Bezahlung
Umzüge sind grundsätzlich bar zu bezahlen. Bei Auslandstransporten ist Vorauszahlung erforderlich.
Art. 8 Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann den Transport umdisponieren, sofern die daraus entstehenden Mehrkosten durch ihn getragen werden. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt innerhalb von:
14 Tagen vor dem Umzug: 30% der Angebotssumme als Entschädigung.
48 Stunden vor dem Umzug: 80% der Angebotssumme.
Ein höherer nachweisbarer Schaden ist zusätzlich zu entschädigen.
Art. 9 Retentionsrecht
Die Matouk Transport - Umzüge hat das Recht, Umzugsgüter zur Sicherung offener Forderungen einzubehalten oder zu hinterlegen. Nach OR Art. 444 ff. können unbezahlte Güter nach schriftlicher Fristsetzung von 30 Tagen verwertet oder entsorgt werden.
Art. 10 Haftung
Die Haftung der Matouk Transport - Umzüge beschränkt sich auf Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für schlecht oder ungeeignet verpackte Gegenstände ist ausgeschlossen, es sei denn, Verpackung und Transport wurden durch die Matouk Transport - Umzüge übernommen.
Art. 11 Haftungsausschluss
Die Haftung ist ausgeschlossen für:
Bruch oder Beschädigung empfindlicher Güter (z. B. Glas, Porzellan, Marmor, technische Geräte) trotz üblicher Vorsichtsmaßnahmen.
Bargeld, Wertsachen, Schmuck oder Kunstgegenstände.
Wird ein Verzeichnis solcher Gegenstände mit Wertangaben erstellt und eine spezielle Versicherung abgeschlossen, gelten die Bedingungen der Versicherung.
(Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen)
Die Adresse
WÖLFE UMZÜGE
Brachmattstrasse 4
2555 Brügg BE

